Selbstverständlich nimmt die Siddhartha Stiftung nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.