Präambel

 

Alexandra Zapata und Christoph Pietz haben durch ihre Vitae einen ganz besonderen Bezug zu den Themen wie nachhaltiger, schonender Umgang mit Rohstoffen und Energie. Vor diesem Hintergrund ermöglichten die Eheleute Pietz Kaffeebauern, insbesondere in Peru ihre Existenz durch naturbewussten Anbau und einem gerechten Handel mit direkten Handelsbeziehungen vor Ort zu sichern. Viele dieser Kaffeebauern sowohl in Peru, aber auch weltweit, haben noch immer keinen Zugang zu elektrischer Energie. Mit dem Ziel diesen Zugang durch entsprechende nachhaltige Lösungsansätze, z.B. mittels Photovoltaikanlagen zu schaffen, sollen die Familien Licht, elektrische Medien und Geräte nutzen können und damit einen neuen Zugang zur Bildung erhalten. Denn Licht ermöglicht das Lesen und Schreiben auch in der Dunkelheit und ein Zugang zu Medien vermittelt Wissen. Darüber hinaus soll durch die Elektrifizierung ein grundsätzlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Familien und der Regionen geleistet werden. Somit wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung und Armutsbekämpfung geleistet.

 

§ 1 Stiftungseinrichtung

 

1. Frau Alexandra Zapata und Herr Christoph Pietz errichten hiermit eine nichtselbständige (Zu-) Stiftung – nachfolgend „Siddhartha Stiftung“ – durch Einzahlung des Dotationskapitals in Höhe von 10.000,-- € auf das von der Stiftungsträgerin bei der Sparkasse Neunkirchen, IBAN DE87 5925 2046 0073 2022 74, geführte Konto „Sondervermögen Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“.

 

2. Die „Siddhartha Stiftung“ wird im Rahmen des Konzeptes der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“ errichtet. Für dieses Konzept hat das Finanzamt mit Freistellungsbescheid vom 28.02.2017 Steuernummer: 218/101/93309, die Steuerbegünstigung der Stiftung festgestellt.

 

§ 2 Stiftungszwecke

 

1. Zweck der „Siddhartha Stiftung“ ist die Förderung der Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Entwicklungshilfe, des Natur- und Umweltschutzes, der Völkerverständigung und der Mildtätigkeit.

 

2. Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke vornehmlich über die Förderung von Projekten im Ausland. Die Projekte sind grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe einzurichten.

 

3. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung auf Basis schriftlicher Vereinbarungen Kooperationen eingehen oder steuerliche Hilfspersonen mit der Projektbegleitung vor Ort einschalten sowie ihre Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.

 

4. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.

 

§ 3 Geltung der Stiftungssatzung

 

1. Die „Siddhartha Stiftung“ wird nach den Regelungen Teil 2 – rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen, Stand: 01.01.2016 der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen, auf Seite 13 ff. abgedruckten Stiftungssatzung verwaltet (siehe download unten).

 

2. Die Regelungen der Stiftungssatzung gelten vollinhaltlich auch für die „Siddhartha Stiftung“, soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist.

 

3. § 10 der Satzung gilt mit der Maßgabe, dass bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke das auf die „Siddhartha Stiftung“ entfallende anteilige Stiftungsvermögen an einen Rechtsnachfolger im Sinne der Satzungszwecke der Siddhartha Stiftung übertragen wird. Im Übrigen gilt § 10 der Stiftungssatzung unverändert.

 

§ 4 Geltung des Stiftungsverwaltungsvertrages

 

Der in beiliegendem Teil 2 – rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen, Stand: 01.01.2016 „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen.“, auf Seite 16 ff. abgedruckte Stiftungsverwaltungsvertrag gilt auch für die „Siddhartha Stiftung“, soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist (siehe download unten).

 

§ 5 Nachweise bei der Zweckverwirklichung im Ausland

 

1. Sofern steuerliche Hilfspersonen für die Zweckverwirklichung eingeschaltet werden, ist Art und Umfang sowie die Weisungsbefugnis der Stiftung in einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zu dokumentieren.

 

2. Der Projektträger vor Ort muss in geeigneter Weise (z.B. Tafel am Gebäude, Hinweis in Pressemitteilungen, etc.) auf die Förderung durch die Stiftung vor Ort hinweisen.

 

3. Die Ausgaben sind durch die Übermittlung der Originalbelege (Kaufquittungen, Empfangsbestätigung des Projektträgers über den Erhalt von Mitteln, etc.) nachzuweisen, fotografisch zu dokumentieren sowie ergangene Presseveröffentlichungen oder Materialien des Projektträgers zum Projekt zu sammeln und der Stiftungsträgerin zeitnah zu übermitteln.

 

§ 6 Stiftungsrat

 

Die Einrichtung eines Stiftungsrates ist optional möglich und wird in einem späteren Schritt geregelt.

 

§ 7 Vertretung in der Öffentlichkeit

 

Die „Siddhartha Stiftung“ wird in der Öffentlichkeit durch die Stifter vertreten. Eine rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht ist damit nicht verbunden.

 

§ 8 Öffnung für weitere Stifter

 

1. Für die „Siddhartha Stiftung“ eingehende Spenden oder Zustiftungen werden dieser buchhalterisch zugerechnet und in der Rechnungslegung der Stiftung entsprechend kenntlich gemacht.

 

2. Zuwendungen größer einem Betrag in Höhe von 200 € werden dem Grundstock der „Siddhartha Stiftung“ zugebucht. Zuwendungen von bis einschließlich 200 € sind als Spende zu behandeln und zeitnah für die Zweckverwirklichung der „Siddhartha Stiftung“ zu verwenden. Die vorstehenden Regeln gelten vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung des Zuwendenden.

 

§ 9 Information über Spender und Zustifter

 

Soweit von den Spendern und Zustiftern keine Anonymität verfügt ist, wird die Stiftungsträgerin die/den Vorsitzende(n) des Stiftungsrates einmal im Quartal über die Spender und Zustifter per Email informieren, um eine Danksagung zu ermöglichen. Eine Information erfolgt nur wenn im vergangenen Quartal Spenden und Zustiftungen eingegangen sind.

 

§ 10 Vermögensanlage des Stiftungskapitals

 

Zwischen der Sparkasse Neunkirchen und der Stiftungsträgerin wurden für das Gesamtkonzept der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen Anlagerichtlinien vereinbart, die auch für das anteilige Stiftungsvermögen der „Siddhartha Stiftung“ Gültigkeit haben.

 

§ 11  Verwaltungskosten

 

Für die Betreuung und Verwaltung der „Siddhartha Stiftung“ werden einmalige und laufende Kosten erhoben. Die anfallenden Kosten (Stand Januar 2017) beziffern sich wie folgt:

 

1.     Einmalige Kosten

 

 

 

Stiftungsvermögen                                                         Gründung       Zustiftungen

Einrichtungs- und Verwaltungspauschale:

DT Deutsche Stiftungstreuhand AG                             0,54 %                0,54 %           

Marketing- und Beratungskosten:

Sparkasse Neunkirchen                                                    5,00 %                2,35 %

DT Deutsche Stiftungstreuhand AG                             1,35 %                 0,70 %

Summe:                                                                                   6,35 %                 3,59 %

zzgl. Mehrwertsteuer:                                                        1,31 %                 0,68 %

Gesamt:                                                                                   8,20 %                  4,27 %

 

jeweils bezogen auf das zugewendete Stiftungsvermögen. Die einmaligen Kosten werden dem zugewendeten Kapital entnommen. Im Jahr der Zuwendung fallen für den zugewendeten Betrag keine laufenden Verwaltungskosten nach Nr. 2 an.

  

2. Laufende Kosten:           

 

Buchhaltung, Jahresabschluss, Ertragszurechnung, Geschäftsbericht, Back-Office, Urkunden ausstellen, Zahlungsverkehr durchführen und überwachen, Abwicklung der Förderung, laufende Beobachtung der rechtlichen und steuerlichen Situation für Stiftungen, etc..:

 

DT Deutsche Stiftungstreuhand AG:          

bis 500.000 € Stiftungsvermögen                                  0,50 % zzgl. USt.,

(inkl. gem. § 5 Ziff. 1 zugebuchter Beträge)

 

für den 500.000 € übersteigenden Betrag

bis zu 1.000.000 €                                                                 0,40 % zzgl. USt.,

 

für den 1.000.000 € übersteigenden Betrag              0,30 % zzgl. USt.

 

des auf den 31.12. eines jeden Jahres anteilig auf die „Siddhartha Stiftung“ entfallenden verwalteten Stiftungsvermögens rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr.

 

3. Spendenabwicklung:

 

Der Aufwand für die Abwicklung eingehender Spenden (Zuwendungsbestätigung, Dankesschreiben, Porto, etc.) wird, soweit eine förmliche Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden muss oder soll, mit 3,00 € zzgl. USt je Spende vergütet. Soweit sich die hierfür erforderlichen Aufwendungen erhöhen oder verringern, werden die Parteien eine angemessene Anpassung der Pauschale vereinbaren. Förmliche Zuwendungsbestätigungen werden für Zuwendungen größer 200,00 € ausgestellt, soweit vom Zuwendenden auch die vollständige Adresse angegeben wurde. Eine Adressrecherche kann aus Datenschutzgründen nicht stattfinden. Für Zuwendungen bis einschließlich 200,00 € wird eine allgemeine Zuwendungsbestätigung zum Download auf der Internetseite der „Siddhartha Stiftung“ erstellt, die zusammen mit dem Kontoauszug vom Zuwendenden im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vorgelegt werden kann.

 

4. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des § 5 des Stiftungsverwaltungsvertrages unberührt.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung oder den Teil der unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen Zwecke möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt oder eine zivilrechtlich wirksame Handlung aufgrund geänderter Steuergesetzgebung oder Verwaltungspraxis gemeinnützigkeitsrechtlich schädliche Auswirkungen haben würde.    

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Contact

Siddhartha Stiftung

Werderstr. 50

66117 Saarbrücken

 

Fon +49 176 32 859 222

E-Mail: help@stiftung-sid.org

IBAN: DE67592520460100237601

BIC / SWIFT: SALADE51NKS

Bank: Sparkasse Neunkirchen